Drohnen-Regeln in Deutschland 2026: LuftVO, Zonen, Bußgelder
Am 29. September 2026 anhand offizieller Quellen geprüft
Kurz gesagt
Sie dürfen in Deutschland nach den EU-Regeln eine Drohne fliegen, meist in der Betriebskategorie „offen“: unter 25 kg, in Sichtweite und höchstens 120 m über Grund. Registrieren Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt, bei einem Aufprall mehr als 80 J übertragen kann oder eine Kamera hat und kein Spielzeug ist, und schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, denn das deutsche Recht behandelt Drohnen als Luftfahrzeuge. Prüfen Sie vor jedem Flug das dipul Map Tool, weil § 21h LuftVO den Betrieb an Flughäfen, über Wohngrundstücken, über Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten, an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und vielen weiteren Orten einschränkt.
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Wer Drohnen regelt
Zuständig für Drohnen ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Es nimmt die Prüfungen für Fernpiloten ab, stellt die Nachweise aus und führt das Register der Betreiber. Das Drohnen-Referat in Braunschweig erreichen Sie unter uas@lba.de.1,2,3
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- Die Luftfahrtbehörde des Landes beaufsichtigt den Betrieb in der Kategorie „offen“, erteilt die meisten Betriebsgenehmigungen in der Kategorie „speziell“ und genehmigt Flüge in geografischen Gebieten. Der übrige Betrieb in der Kategorie „speziell“, etwa Erklärungen für Standardszenarien, liegt beim LBA.1,2,4
- Die gemeinsamen EU-Regeln für Drohnen gelten seit dem 31. Dezember 2020.4
Registrierung
Wer in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, registriert sich beim LBA als Betreiber, wenn er eine Drohne ab 250 g fliegt, eine, die bei einem Aufprall mehr als 80 J übertragen kann, oder eine leichtere mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sofern sie kein Spielzeug ist. Jede Drohne in der Kategorie „speziell“ braucht ebenfalls eine Registrierung.2,4
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- Registrieren Sie sich vor dem ersten Flug, online und nur auf Deutsch, mit dem Scan Ihres Ausweises und der Nummer Ihrer Versicherungspolice. Registriert sein können Sie immer nur in einem EU-Mitgliedstaat.2,5,6,4
- Das LBA übermittelt Ihnen eine e-ID, die für alle Ihre Drohnen gilt. Bringen Sie sie an jeder Drohne an, die Sie betreiben.2,6,4
- Die Registrierung kostet 20 EUR für natürliche Personen und 50 EUR für juristische Personen, einmalig.7,8
Kategorien und Gewichtsklassen
Die meisten Hobbyflüge fallen in die Betriebskategorie „offen“, die keine vorherige Genehmigung braucht. Die Drohne muss unter 25 kg wiegen, in Sichtweite bleiben, höchstens 120 m vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entfernt fliegen, darf nicht über Menschenansammlungen fliegen und nichts abwerfen.4
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- In A1 dürfen C0 sowie zulässige Bestandsdrohnen und privat gebaute Drohnen unter 250 g unbeteiligte Personen, aber niemals Menschenansammlungen überfliegen. Bei C1 muss vernünftigerweise zu erwarten sein, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. A2 hält 30 m Abstand, unter den geltenden Bedingungen mit aktivem Langsamflugmodus reduzierbar auf 5 m. A3 hält 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.4
- Die Klassenkennzeichnung bestimmt die Unterkategorie: C0 (unter 250 g) und C1 (unter 80 J beim Aufprall oder unter 900 g) fliegen in A1, C2 (unter 4 kg) in A2 oder A3, C3 und C4 (unter 25 kg) in A3. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen mit aktiver direkter Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung fliegen.9,4
- Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, fliegen unter 250 g in A1 und unter 25 kg in A3. Alles außerhalb der offenen Kategorie braucht eine Genehmigung oder, für ein Standardszenario, eine Erklärung bei der Behörde des Staates, in dem der Betreiber registriert ist.4
Kompetenz der Fernpiloten
Der Kompetenznachweis hängt von der Klasse ab, nicht nur vom Gewicht: Für eine C1-Drohne und jeden Flug in A3 sind eine Online-Schulung und eine Online-Theorieprüfung mit 40 Fragen und einer Bestehensgrenze von 75 % nötig. In Deutschland läuft sie auf der Plattform des LBA, nur auf Deutsch, und kostet 25 EUR.4,10,7
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- Für A2 brauchen Sie zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis: ein praktisches Selbsttraining und eine weitere Theorieprüfung mit mindestens 30 Fragen bei einer vom LBA benannten Prüfstelle, mit gültigem Ausweisdokument. Das LBA berechnet 30 EUR für die Ausstellung des Zeugnisses; die Prüfungsgebühr der Prüfstelle ist darin nicht enthalten.4,1,11,7
- Das Mindestalter für Fernpiloten ist 16 Jahre, was dipul für Deutschland bestätigt, außer bei C0-Spielzeug in A1, bei selbst gebauten Drohnen unter 250 g und bei Flügen unter direkter Aufsicht eines qualifizierten Piloten. Der Online-Nachweis und das A2-Zeugnis gelten 5 Jahre.4,12
- Führen Sie Ihren Kompetenznachweis beim Flug mit, es sei denn, die Drohne ist eine C0 oder eine Drohne ohne Klasse oder Eigenbau unter 250 g.4
Wo Sie fliegen dürfen
Halten Sie die Drohne in Sichtweite, achten Sie auf bemannte Luftfahrzeuge und brechen Sie den Flug ab, wenn er gefährlich wird. Nachts muss an der Drohne ein grünes Blinklicht leuchten.4
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- Die Benutzung des Luftraums durch Drohnen ist frei, soweit das Recht sie nicht beschränkt, und § 21h LuftVO legt geografische Gebiete fest, in denen der Betrieb nur unter Voraussetzungen zulässig ist. Diese Regeln gelten auch dort, wo ein Gebiet nicht auf einer Karte ausgewiesen ist.1
- Im Umkreis von 1 000 m um die Begrenzung eines Flughafens und innerhalb von 1 000 m um die um 5 km verlängerten Bahnmittellinien dürfen Sie nur in der Kategorie „speziell“ fliegen. In einer Kontrollzone brauchen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.1
- Auch Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen gelten: Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen nur durchflogen werden, soweit die Beschränkungen dies zulassen oder eine Genehmigung vorliegt. dipul listet die aktuellen temporären Betriebseinschränkungen, die auch per NOTAM veröffentlicht werden können.1,13
Geografische Zonen
Im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze, die keine Flughäfen sind, brauchen Sie die Kategorie „speziell“ oder die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz. Ein Abstand von 100 m mit ausdrücklicher Zustimmung gilt um Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung, Sitze von Verfassungsorganen und von obersten und oberen Bundes- oder Landesbehörden, diplomatische Vertretungen, Liegenschaften der Polizei und Krankenhäuser.1
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- Innerhalb von 100 m zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen brauchen Sie eine Zustimmung, oder Ihre Flughöhe muss stets kleiner sein als der seitliche Abstand, der stets mehr als 10 m beträgt. Freibäder und Badestrände dürfen nur außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten überflogen werden.1
- Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete) brauchen Sie die Zustimmung der Naturschutzbehörde, sofern das Landesrecht nichts anderes regelt. An Unfall- und Einsatzorten gilt ein Abstand von 100 m, der nur mit Zustimmung des Einsatzleiters beflogen werden darf.1,14
- Das dipul Map Tool zeigt die geografischen Gebiete so weit wie möglich, aber keine Unfall- und Einsatzorte. In begründeten Fällen kann die Landesluftfahrtbehörde einen Flug in einem Gebiet genehmigen und dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder ein Gutachten verlangen.15,16,1
Versicherung
Das Luftverkehrsgesetz zählt Flugmodelle und Drohnen, die nicht zu Sport oder Freizeit betrieben werden, zu den Luftfahrzeugen, und jeder Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Laut dipul gilt das für alle Drohnenbetreiber.2,12
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- Die Mindestdeckung richtet sich nach § 37 LuftVG: 750 000 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des IWF) für Luftfahrzeuge unter 500 kg.17,2
- Führen Sie die Versicherungsbestätigung beim Flug mit. Eine bestehende Privathaftpflicht kann Drohnen bereits abdecken, klären Sie das mit Ihrem Versicherer.17,12
Privatsphäre und Fotos
Über Wohngrundstücke dürfen Sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten fliegen, mit einer Drohne bis 0,25 kg, die mit ihrer Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage ist, oder ab 100 m Höhe unter strengen Voraussetzungen.1
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- Die Variante ab 100 m setzt einen berechtigten Zweck voraus, für den keine öffentlichen Flächen oder anderen Grundstücke genutzt werden können, eine Zustimmung, die nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann, und Schutz der Privatsphäre, in der Regel mit Vorabinformation der Betroffenen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm dürfen voraussichtlich nicht überschritten werden, und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Ortszeit ist kein Betrieb erlaubt.1
- Datenschutz und Privatsphäre sind Teil der Online-Prüfung, und eine Genehmigung für ein geografisches Gebiet wird nur erteilt, wenn der Flug nicht gegen den Datenschutz verstößt.4,1
Fliegen als Reisende
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Betreiber registriert sind, etwa in Tschechien, Polen, Spanien oder Frankreich, registrieren Sie sich nicht erneut, und EU-Kompetenznachweise werden in Deutschland anerkannt.4,18,19
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- Die Haftpflichtversicherung ist für Drohnen in Deutschland Pflicht, prüfen Sie also, ob Ihre Police Flüge hier abdeckt, und führen Sie die Bestätigung mit. Bei ausländischen Luftfahrzeugen muss sie Höchstgewicht, Versicherungssumme und Dauer des Versicherungsschutzes nennen, auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch ausgestellt sein und von einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer stammen.2,12,17
- Besucher aus Staaten außerhalb der EU und EASA registrieren sich bei bestehender Registrierungspflicht im ersten EU-Flugland, beim LBA, wenn dies Deutschland ist. Eine Drohnenqualifikation aus einem Nicht-EU-Staat ersetzt nicht den für den Betrieb erforderlichen EU-Kompetenznachweis. Absolvieren Sie die EU-Schulung und Prüfung, wenn Drohnenklasse und Unterkategorie dies verlangen; die Pflicht gilt nicht pauschal für jede leichte Drohne.9,20,1,4
- Wer in der EU wohnt, registriert sich in seinem Heimatland, nicht in Deutschland, und die deutsche Online-Prüfung gibt es nur auf Deutsch, daher legen Sie die Prüfung am einfachsten vor der Reise zu Hause ab.4,10
Strafen
Wer in einem Gebiet nach § 21h fliegt, ohne dessen Voraussetzungen zu erfüllen, oder gegen eine Auflage einer Genehmigung verstößt, riskiert ein Bußgeld bis 50 000 EUR.1,2
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- Auch wer ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fliegt, riskiert bis 50 000 EUR.2
- Dieselbe Obergrenze gilt, wenn ein Betreiber mit Hauptwohnsitz in Deutschland ohne vorherige Registrierung fliegt, wenn an einer Drohne die Registrierungsnummer fehlt, und für die aufgezählten Verstöße gegen die EU-Drohnenregeln, etwa gegen die Höhengrenze von 120 m oder die Voraussetzungen von A1, A2 oder A3.2,4
- Diese Obergrenzen gelten für vorsätzliche Verstöße; Fahrlässigkeit kann mit bis zu 25 000 EUR geahndet werden. Wer den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, macht sich strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.2,21
Häufige Fragen
Brauche ich eine Versicherung, um in Deutschland eine Drohne zu fliegen?
Ja. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht, mit einer Mindestdeckung von 750 000 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des IWF) für Luftfahrzeuge unter 500 kg, und Sie müssen die Bestätigung beim Flug mitführen.2,12,17
Muss ich eine Drohne unter 250 g in Deutschland registrieren?
Nur wenn sie bei einem Aufprall mehr als 80 J übertragen kann oder eine Kamera oder einen anderen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, und kein Spielzeug ist. Die Registrierung beim LBA kostet für Privatpersonen 20 EUR, und die e-ID kommt an jede Drohne, die Sie fliegen.2,4,7,6
Darf ich mit der Drohne über Häuser und Gärten fliegen?
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, mit einer Drohne bis 0,25 kg, die weder Bild und Ton aufzeichnen oder übertragen noch Funksignale Dritter aufzeichnen oder übertragen kann, oder ab 100 m Höhe unter strengen Voraussetzungen und nie zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.1
Wo sehe ich die Flugverbotszonen für Drohnen in Deutschland?
Im offiziellen dipul Map Tool. Unfall- und Einsatzorte zeigt es nicht, und die Regeln des § 21h gelten auch dort, wo ein Gebiet nicht auf der Karte steht.15,16,1
Ich wohne in Tschechien, Polen, Spanien oder Frankreich. Darf ich in Deutschland fliegen?
Ja. Ihre Registrierung als Betreiber und Ihre EU-Kompetenznachweise aus der Heimat gelten in Deutschland, Sie brauchen aber eine Haftpflichtversicherung, die Flüge hier abdeckt, mit einer Bestätigung auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch, und müssen die deutschen geografischen Gebiete beachten.4,18,19,2,12,17,1
Welche Bußgelder drohen bei Drohnen-Verstößen in Deutschland?
Verstöße in geografischen Gebieten, Fliegen ohne Versicherung, Fliegen ohne Registrierung bei Hauptwohnsitz in Deutschland oder ohne angebrachte Registrierungsnummer und die aufgezählten Verstöße gegen die EU-Drohnenregeln können jeweils mit bis zu 50 000 EUR geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit bis zu 25 000 EUR. Verstöße gegen Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen sind strafbar.1,2,4,21
Quellen
Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen unten.
- 1Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), Stand 18. 12. 2025Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
- 2Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Stand 16. 7. 2026Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
- 3DronesLuftfahrt-Bundesamt (Federal Aviation Office) · abgerufen am 29. September 2026
- 4Commission Implementing Regulation (EU) 2019/947 on the rules and procedures for the operation of unmanned aircraft (consolidated text, 1 May 2025)Publications Office of the European Union (EUR-Lex) · abgerufen am 6. August 2026
- 5Registration as an operatordipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
Alle 21 Quellen anzeigen
- 6UAS-BetreiberregistrierungLuftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 29. September 2026
- 7Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Stand 11. 12. 2024Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
- 8Fragen und Antworten zu den GebührenLuftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 29. September 2026
- 9Commission Delegated Regulation (EU) 2019/945 on unmanned aircraft systems and on third-country operators of unmanned aircraft systems (consolidated text, 24 June 2025)Publications Office of the European Union (EUR-Lex) · abgerufen am 6. August 2026
- 10EU certificate of competency A1/A3dipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 11EU certificate of remote pilot competency A2dipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 12Minimum age and mandatory insurancedipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 13Temporary operational restrictionsdipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 14Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Stand 29. 3. 2026Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
- 15Geographical zonesdipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 16Legal basis for the use of drones in Germanydipul, Federal Ministry of Transport · abgerufen am 29. September 2026
- 17Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Stand 11. 12. 2024Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
- 18Travelling with dronesEASA · abgerufen am 29. September 2026
- 19Regulation (EU) 2018/1139 on common rules in the field of civil aviation (Basic Regulation, consolidated text, 2 August 2026)Publications Office of the European Union (EUR-Lex) · abgerufen am 29. September 2026
- 20I am a non-EU visitor and I want to fly a drone in EuropeEASA · abgerufen am 29. September 2026
- 21Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Stand 22. 12. 2025Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 29. September 2026
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